Leistungsspektrum

Teilleistungen:
- Vorentwurf
- Entwurf
- Einreichung
- Ausführungsplanung
- Kostenermittlungsgrundlagen
- Künstlerische Oberleitung
- Technische Oberleitung
- Geschäftliche Oberleitung
- Örtliche Bauaufsicht

Vorentwurf:
- Raumprogramm
- Kostenschätzung
- erheben der Bebauungsmöglichkeiten bei den Behörden
- Vorentwurfspläne, bestehend aus allen Grundrissen und Hauptansichten
- Schaubild

Entwurf:
- Korrekturen und Anpassungen des Vorentwurfes
- Lösung aller Grundriss- und Ansichtsdetails

Einreichplanung:
- Einreichplan im Maßstab 1:100
- Baubeschreibung
- Bauansuchen
- Bauverhandlung

Ausführungsplanung:
- Werkpläne (Polierpläne) im Maßstab 1:50
- Detailpläne (z. B. Stiegendetail, Fensterzusammenstellung, Werksatz usw.)

Kostenermittlungsgrundlagen:
- Mengenermittlung der Bauleistungen
- Leistungsverzeichnisse (z.B. Baumeisterarbeiten, Dachdecker/Spengler usw.)

Künstlerische Oberleitung:
- Klärung aller gestalterischen Einzelheiten

Technische Oberleitung:
- Führen der Verhandlungen mit Behörden, Sonderfachleuten (Statiker, Heizungsplaner usw.)
- Aufstellen eines Zeitplanes
- Koordination und Integration der Leistungen der Sonderfachleute
- Überprüfung und Freigabe von Werkzeichnungen der ausführenden Firmen

Geschäftliche Oberleitung:
- Zusammenstellung und versenden der Ausschreibungsunterlagen
- Einholung der Angebote
- Überprüfung und Bewertung der Angebote, erstellen des Angebotspreisspiegels
- Mitwirkung bei der Auftragsvergabe
- Aufstellung eines Zeit- und Zahlungsplanes
- Zahlungsfreigaben der ausführenden Firmen
(die Rechnungsprüfung erfolgt durch die örtliche Bauaufsicht)
- Kostenfeststellung

Örtliche Bauaufsicht:
- Aufstellen und Überwachung des Bauzeitplanes
- Überwachung der Herstellung des Bauwerkes
- Überwachung auf Übereinstimmung mit den Plänen, Leistungsverzeichnissen, Verträgen,
behördlichen Vorschreibungen und technischen Regeln.
- Verhandlungen mit den ausführenden Firmen
- Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmessungen
- Prüfung der Rechnungen der ausführenden Firmen
- Führung des Baubuches
- Abnahme der Bauleistungen
- Antrag der behördlichen Abnahmen und Teilnahme an den Verhandlungen
- Übergabe des Bauwerkes an den Bauherrn

Zusatzleistungen:
folgende Leistungen können wir gesondert anbieten

- Beratung vor Grundstückskauf
- Modellerstellung
- Computervisualisierung
- Renditeberechnungen von Ertragsobjekten
- Betriebsanlagengenehmigungen
- Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung
- Baustellenkoordinator
- Gewährleistungsabwicklung
- Bestandsplanung
- Kostenschätzungen für andere Bauvorhaben
- Nutzwertgutachten (für Parifizierungen)
- Beratung bei Bauschadensfällen
- Beratung bei Rechtsstreitigkeiten, welche Ihren Bau betreffen und andere

Weitere Architektenleistungen:
für folgende Leistungen erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles, unverbindliches Honorarangebot:
- Generalplanerleistung
(= gesamte Planung inklusive Statik, Heizung-/ Klima-/ Sanitär- und Elektroplanung, Bauphysik,
Kanalplanung, Baustellenkoordination und Projektsteuerung)
- Innenraumgestaltung
- Freianlagengestaltung
- Raumplanung, Bebauungsplanung und Städtebau
- Gutachten und Immobilienbewertungen
und andere

Sie haben ein Grundstück, Altobjekt, Wohnung, Haus oder sonstige Immobilie und wollen es sinnvoller, z. B. als Ertragsobjekt selbst nutzen, verkaufen oder verpachten? dann bieten wir Ihnen folgende Leistungen unentgeltlich an:

- Erhebung der bestmöglichen Bebauung für Ihr Grundstück
- Prüfung der Verwertungsmöglichkeiten oder Nutzungsmöglichkeiten für Ihr Objekt
- Suche eines Käufers oder Investors (ohne Vermittlungsprovision)

(diese Leistungen können von uns unentgeltlich durchgeführt werden, eine Verpflichtung unsererseits ist dazu nicht gegeben)

Sie kennen ein Altobjekt, Wohnung, Haus oder sonstige Immobilie die schon seit längerem ungenutzt ist? Oder Sie kennen jemanden der ein Grundstück oder ein Altobjekt verkaufen möchte? dann teilen Sie uns dies bitte mit. Wenn das Objekt für uns interessant und erhältlich ist erhalten Sie eine Tipp-Provision in der Höhe von 2% des Verkaufswertes.

z. B. Altobjekt Verkaufspreis EUR 200.000, Tipp-Provision EUR 4.000,- für Sie

(dies gilt nicht für Objekte, die von einem Immobilienmakler oder vom Eigentümer selbst angeboten werden)